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Obligatorische externe Qualitätskontrolle |
Externe Qualitätskontrolle der QUALAB (obligatorisch für alle medizinischen Laboratorien)
Die QUALAB hält in einer Liste "Obligatorische Qualitätskontrolle" diejenigen Analysen der Analysenliste fest, für die eine externe Qualitätskontrolle gemäss Qualitätssicherungsvertrag und -konzept obligatorisch ist. Jedes Labor muss für die von ihm verrechneten Analysen dieser Liste jährlich an mindestens 4 Ringversuchen teilnehmen und die entsprechenden Zertifikate und Resultate auf Verlangen der QUALAB vorlegen können. Spezialanordnungen bestehen für medizinisch-genetische Laboratorien.
Verträge
| Vertrag in Allergologie und Immunologie(siehe französische Seite) | |
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Vertrag in Mikrobiologie (siehe französische Seite) |
Antrag auf Einsichtsnahme
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Formular Antrag auf Einsichtsnahme in die Resultate der obligatorischen externen Qualitätskontrolle |