|
Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) |
Gestützt auf das geltende Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind gemäss Artikel 58 KVG und 77 KVV Konzepte und Programme betreffend die Qualitätssicherung zu erstellen. Die Eidgenössische Analysenliste sieht in den Vorbemerkungen zwingend die Einhaltung von Qualitätsvorgaben vor. Von der Einhaltung dieser Vorgaben hängt auch die Entschädigung der Leistungen durch die Sozialversicherer ab. Die auf gesamtschweizerischer Ebene zuständigen Partnerorganisationen (FAMH, FMH, H+, SAV, santésuisse und die MTK) haben per 1.7.1994 gemeinsam einen entsprechenden Qualitätsvertrag (Grundvertrag) in Kraft gesetzt und führen gemäss dem gemeinsam erarbeiten Qualitäts-Konzept die notwendigen Qualitätssicherungsmassnahmen durch. Als vertraglich eingesetztes Organ für die Umsetzung der Qualitätssicherungsmassnahmen wurde die QUALAB (Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor) gebildet und eingesetzt. Für die operative Umsetzung wurden ein Vorstand und ein Plenum bestimmt. Die QUALAB muss dem BSV (heute dem BAG) gemäss Artikel 77 Absatz 2 der KVV periodisch Bericht erstatten.
Sie können die unten alphabetisch aufgeführten Informationen abrufen. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Titel. Beachten Sie dazu auch das Reglement betreffend Publikationen von QUALAB-Dokumenten!
| |
update 14.9.05 | |
| |
Externe Qualitätskontrolle (Liste der Analysen, Verträge, Antrag auf Einsichtsnahme) |
update 21.10.09 |
| update 17.01.10 | ||
| update 30.9.08 | ||
| update 22.2.08 | ||
| update 29.12.08 | ||
|
|
update 1.1.08 | |
| 14.9.05 | ||
| |
Qualitätssicherungskonzept (Konzept QUALAB) / Beschlüsse und Erläuterungen zum Konzept |
update 15.9.09 |
| |
update 29.11.99 | |
| |
24.5.06 | |
| |
16.2.07 | |
|
|
update 5.7.04 |