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Publikation von QUALAB-Dokumenten

 

Reglement zur Publikation von QUALAB-Dokumenten
 

1 Schriftliche Dokumente

Die QUALAB ist Eigentümerin der von ihr oder in ihrem Auftrag erstellten Dokumente. Jegliche Publikation in irgendwelcher Form solcher Dokumente bedarf der schriftlichen Bewilligung der QUALAB.

2 Auf der Webseite der QUALAB publizierte Dokumente

Dokumente, die auf www.qualab.ch publiziert sind, dürfen heruntergeladen und in ihrer ursprünglichen Form zweckentsprechend benutzt werden. Eine Aufschaltung dieser Dokumente auf andere Webseiten ist untersagt. Das Erstellen eines Links auf die Webseite der QUALAB oder auf ein Dokument der Webseite der QUALAB ist jedoch zulässig.

 

QUALAB-Beschluss vom 16.2.07