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Publikation von QUALAB-Dokumenten |
Reglement
zur Publikation von QUALAB-Dokumenten
1 Schriftliche Dokumente
Die
QUALAB ist Eigentümerin der von ihr oder in ihrem Auftrag erstellten Dokumente.
Jegliche Publikation in irgendwelcher Form solcher Dokumente bedarf der
schriftlichen Bewilligung der QUALAB.
2 Auf der Webseite der QUALAB publizierte Dokumente
Dokumente,
die auf www.qualab.ch publiziert sind, dürfen heruntergeladen und in ihrer
ursprünglichen Form zweckentsprechend benutzt werden. Eine Aufschaltung dieser
Dokumente auf andere Webseiten ist untersagt. Das Erstellen eines Links auf die
Webseite der QUALAB oder auf ein Dokument der Webseite der QUALAB ist jedoch zulässig.
QUALAB-Beschluss vom 16.2.07