Aktuelles
Informationen
Selbstdeklaration IQK und Zahlung 2024
Für die Periode 2024 wird im Frühling eine Aufforderung zur Selbstdeklaration IQK und Zahlung verschickt. Es ist jedoch bereits jetzt möglich, die Selbstdeklaration IQK hochzuladen sowie die Zahlung vorzunehmen.
Bitte verwenden Sie für die Selbstdeklaration IQK das aktuelle Formular (V12), füllen Sie sämtliche Felder aus und beantworten Sie alle Fragen.
Die Anleitungen sowie die Formulare finden Sie im Register Grundlagen / Registration Labor.
Achtung:
- Das Formular Selbstdeklaration IQK, welches im Jahr 2024 hochgeladen wird, bestätigt die Durchführung der internen Qualitätskontrolle des Jahres 2023. Beim Bezugsjahr muss demzufolge im Formular das Jahr 2023 eingetragen werden.
- Auf der Seite 2 des Formulars Selbstdeklaration IQK muss die interne Labornummer (nicht die GLN), welche dem registrierten Labor zugeordnet ist, eingetragen werden. Die interne Labornummer findet man nach Anklicken des Labornamens, gerade oberhalb der GLN Labor.
EQK und ValueSet 2024
Das Dokument zur externen Qualitätskontrolle 2024 sowie das ValueSet 2024 sind ab sofort verfügbar unter der Rubrik Externe Qualitätskontrolle.
Laborregistrierung und Beantragung einer GLN Labor
Die Anleitungen finden Sie im Register Grundlagen, Untermenu "Registration Labor".
Mit der Reorganisation von QUALAB erfolgte die Anpassung der Rechtsform von einer einfachen Gesellschaft zu einem Verein. Mitglieder des Vereins sind die Verbände FAMH, FMH, pharmaSuisse, H+, santésuisse und MTK. Gleichzeitig gab es bei Regelungen und Prozessen notwendige Anpassungen an die neue Gesetzgebung (Änderungen des KVG, insbesondere Art. 58 KVG und der KVV in Sachen Qualität und Wirtschaftlichkeit).
Für die Labors bedeutet dies, dass sich diese bei QUALAB registrieren und gleichzeitig eine GLN Labor beantragen müssen. Wichtig: die GLN Labor wird anlässlich der Registrierung bei QUALAB, d.h. innerhalb der QUALAB-Plattform beantragt. Bitte keine Anträge direkt zu Refdata senden!
Nach Erhalt der GLN Labor muss das Labor diese zwingend dem Qualitätskontrollzentrum mitteilen.
Ebenfalls besteht für das Labor neu die Pflicht zur Entrichtung einer jährlichen Registrierungsgebühr (CHF 40.- ohne MWST, Stand 2022*). Beim Start Herbst 2022 wird die Registrierungsgebühr fällig, diese gilt für den Rest des Jahres 2022 sowie für 2023 (Langjahr). Ab 2024 muss die Gebühr jährlich geleistet werden.
Die Labors werden künftig jährlich die Durchführung der internen Qualitätskontrolle (IQK) gegenüber QUALAB belegen (Selbstdeklaration) und gemäss Aufforderung den Nachweis eines durchgeführten kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) erbringen müssen.
Der Nachweis der durchgeführten obligatorischen externen Qualitätskontrolle (EQK) wird pro Labor durch die Qualitätskontrollzentren an QUALAB übermittelt.
Diese Regelung gilt für sämtliche Labortypen:
Praxislabor, Offizinlabor, Spitallabor A/B/C, Auftragslabor, Labor auf einer Abteilung (= POCT, ausserhalb des Spital-/Auftrags-/Praxis-/Offizinlabors).
Wichtig:
- Betreibt ein Labor mehrere Standorte (an unterschiedlichen Orten, unterschiedlichen Adressen), so muss jeder Standort separat registriert und eine eigene GLN Labor beantragt werden.
- Innerhalb eines Spitals gibt es meist mehrere Labors. Ob jedes dieser Labors eine GLN Labor beantragen soll, ist davon abhängig, wie die innerbetriebliche Organisation geregelt ist (Bsp: Institute für Hämatologie, Mikrobiologie, etc. können unabhängig funktionieren oder sie treten als ein Institut für Labormedizin auf). Labors können sich analog der Adresse, unter welcher sie sich beim Qualitätskontrollzentrum eingetragen haben, registrieren.
- Point-of-Care-Labors, d.h. Abteilungen, welche Laboranalysen durchführen, registrieren sich ebenso gemäss ihrer innerbetrieblichen Organisation oder mit der Adresse, mit der sie sich für die externe Qualitätskontrolle beim Qualitätskontrollzentrum angemeldet haben. Bsp: Eine POCT-Koordinationsstelle kann für alle Stationslabor eine GLN Labor beantragen oder jedes einzelne Stationslabor beantragt für sich eine GLN Labor.
Weitergehende Informationen finden Sie bei qualab.swiss in den Registern (Grundlagen, Interne Qualitätskontrolle, Externe Qualitätskontrolle).
*ein Teil des Betrages war bis dato in den Abogebühren der Qualitätskontrollzentren einberechnet.
Wichtig: Labors, welche sich nicht registrieren, werden bei der Erfassung der Teilnahmepflicht an der externen Qualitätskontrolle sowie bei der Erfassung des Nachweises zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess nicht miteinbezogen. Dies kann Sanktionen nach Art. 59 KVG (ausgelöst durch die Versicherer, nicht durch QUALAB) oder Massnahmen der Aufsichtsbehörde nach Art. 38 KVG nach sich ziehen.
Bei Unklarheiten können entsprechende Fragen via E-Mail an sekretariat@qualab.swiss eingereicht werden.
COVID-Positionen
QUALAB anerkennt die Herausforderungen, welche mit den Covid-Positionen aus dem Tarif 351 (PCR, Antigentext, Antikörpertest) einhergehen.
Gemäss Covid-Verordnung 3 (818.101.24) werden die Einrichtungen, welche Testungen durchführen in 2 Kategorien eingeteilt:
Kategorie a: Einrichtungen, welche gemäss Art. 16 dem Epidemiengesetz unterstellt sind und über eine Bewilligung verfügen
Kategorie b: Einrichtungen, die ohne Bewilligung gemäss Art. 16 Epidemiengesetz vorübergehend Sars-Cov-2 Schnelltestungen durchführen können.
Für erstere gelten die Bestimmungen zur Qualitätssicherung gemäss Art. 17 Abs 3 der Mikrobiologieverordnung (818.101.32).
Für Kategorie b gilt gemäss Covid-Verordnung 3 (818.101.24) der Passus aus Art. 24 Abs 4 Punkt d, in welcher die Qualität der eingesetzten Systeme nachgewiesen wird.
QUALAB empfiehlt diesbezügliche Ringversuche, sieht hingegen davon ab, diese in der EQK 2021 als obligatorisch zu erklären.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Das Austauschformat „Laborbefunde für Qualitätskontrolle" (QUALAB) ist verabschiedet
Die Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) ist zuständig für die Massnahmen zur Qualitätssicherung im Laborbereich gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). In Absprache mit QUALAB führte eHealth Suisse im Herbst 2015 eine Online-Anhörung zum Austauschformat „Laborbefunde für Qualitätskontrolle" durch. Nach Auswertung der Ergebnisse durch QUALAB konnte der Steuerungsausschuss von eHealth Suisse das Austauschformat per Ende Januar 2017 nun als nationale Empfehlung verabschieden. Das Austauschformat ist auf der Webseite von eHealth Suisse publiziert, die dazugehörigen Value Sets auf der Webseite von QUALAB.